Selbständig erwerbend - Steuern optimieren

Für  Selbständig erwerbende hat die Steuererklärung generell einen höheren Stellenwert als für Angestellte. Sie haben mehr Spielraum beim Ausfüllen.

Die Unternehmenssteuerreform II bringt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen einige zusätzliche Möglichkeiten, die Steuern zu optimieren.

Steuern sparen dank Abzügen

Von Angestellten werden Selbständige oft beneidet, weil diese in der Steuererklärung viel mehr abziehen können. Doch damit ist noch lange nicht gesagt, dass den Selbständigen Ende des Monats mehr übrig bleibt. Selbständige haben viel höhere Kosten als Angestellte, denen der Arbeitgeber den Arbeitsplatz, die Sozial- und andere Versicherungen, Fahrspesen und Ferien bezahlt.

Selbständige können folgende geschäftlich notwendigen Unkosten abziehen:

  • Mietkosten für Büro, Laden, Werkstatt
  • Ausgaben für Anschaffung und Unterhalt der nötigen Werkzeuge, Geräte und Maschinen
  • Fahrzeugkosten
  • Beiträge an AHV, IV, EO, ALV
  • Beiträge an die Erwerbsausfallversicherung
  • Beiträge an die 2. Und 3. Säule
  • Prämien für Sachversicherungen
  • Büro- und andere Spesen
  • Weiterbildungskosten, Fachbücher, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnemente
  • Werbe- und Aquisitionskosten
  • Abschreibungen
  • Frühere Geschäftsverluste (in einem gewissen Rahmen)

Diese Positionen werden jedoch anders als bei den Angestellten nicht auf der Steuererklärung selbst aufgeführt, sondern in der Buchhaltung oder im entsprechenden Hilfsblatt vom Umsatz abgezogen, sodass in der Steuererklärung nur noch der Reingewinn erscheint.

Darum ist wichtig: die saubere Buchhaltung!